Die Angabe des Gebäudebaujahres ist erforderlich, weil der Ratgeber die jeweils gültigen baurechtlichen Vorschriften berücksichtigt, insbesondere die Wärmeschutzverordnungen von 1984 und 1995 sowie die verschiedenen Stufen der Energieeinsparverordnung seit 2001.
Wenn Ihnen das Baujahr nicht genau bekannt ist, reicht eine Schätzung aus.
Für vor 1900 errichtete Gebäude geben Sie bitte "1900" ein.
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